Es gibt mehrere Zugangswege zur Psychotherapie in meiner Praxis:
Es gibt drei Therapieformen, für die die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen werden: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
Ich habe die Zulassung für die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Wenn wir einen Termin vereinbart haben, können Sie direkt mit Ihrer Krankenversicherungskarte in meine Praxis kommen. Die Krankenkasse übernimmt die anfallenden Kosten für die ersten Gespräche, in denen unter anderem abgeklärt wird, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, muss diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Nach Prüfung zahlt diese in der Regel die anfallenden Kosten.
Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. In der Regel kommt Ihre private Krankenversicherung für die Behandlung in meiner Praxis auf. Bei Zweifeln erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Ich bin von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV: http://www.dguv.de) im Rahmen des Psychotherapeuten-verfahrens zugelassen. Dieses Verfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.
Diese Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder D-Arzt eingeleitet.
Selbstverständlich können Sie auch die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen, wenn Sie eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nicht wünschen. Dies kann zum Beispiel in Frage kommen, wenn Sie Psychotherapie eher als Selbsterfahrung nutzen wollen.
Es gibt – speziell bei Opfern sexueller Gewalt - weitere Möglichkeiten, um eine notwendige Psychotherapie zu finanzieren. Zum Beispiel kann der Fonds Sexueller Missbrauch (http://www.fondsmissbrauch. de/) die Kosten notwendiger Psycho-therapie übernehmen, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt. Auch ist es möglich, dass über das Opferentschädigungs-gesetz (OEG: https://service.hessen.de/html/Opferentschaedigung-7980.htm) Zahlungen erfolgen.
Generell würde ich jedoch – bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung – den Weg über die Krankenkasse empfehlen.
Für weitergehende Auskünfte speziell zur Psychotherapie bei komplex-traumatisierten Menschen empfehle ich, sich bei der http://www.initiative-phoenix.de/ zu informieren.
Allgemeine Informationen zur Aufnahme einer Psychotherapie erhalten Sie unter http://www.psychotherapie-marburg.de/. Hier finden Sie auch die Adressen einer Vielzahl meiner Kolleginnen und Kollegen in Marburg und Umland. Diese Seite kann ich sehr empfehlen, speziell auch weil meine Praxis aktuell voll ist und Sie dort gut qualifizierte und engagierte Psychothera-peutinnen und Psychotherapeuten finden können, bei denen Sie vielleicht schneller einen Behandlungsplatz erhalten werden.